
Medizinische Verordnungen nicht vom Lockdown betroffen
Einige Irritation herrscht in Bezug auf Institutionen, die nicht vom Lockdown betroffen sind. Dazu gehören Einrichtungen, die medizinisch notwendige Behandlungen wie Physio- und Ergotherapie sowie Reha-Maßnahmen durchführen. „Es ist im Prinzip die gleiche Situation wie im März“, so Oliver Maehl, Geschäftsführer Reha Süd in der Lörracher Straße.