
Der Vertrag regelt umfassend die ambulante Nachbehandlung von Patienten mit Hirntumoren. Er soll Patienten eine effiziente Unterstützung in der ambulanten Weiterversorgung in den Bereichen Physiotherapie und Ergotherapie ermöglichen.
Zielsetzung der ambulanten Weiterbehandlung ist die Wiedererlangung bzw. der Erhalt der Handlungsfähigkeit sowie eine größtmögliche Selbstständigkeit.