IRENA / ASP
Nachsorgeprogramme der Rentenversicherung 
IRENA / ASP sind Nachsorgeprogramme der Deutschen Rentenversicherung und können
auf Empfehlung des Reha-Arztes im Anschluss an eine ambulante oder stationäre
Rehabilitation durchgeführt werden.

Sie dienen zur Festigung und Stabilisierung des Rehabilitationserfolges.
Dauer
und Inhalte
| • | 24
Termina à 90 min., in der Regel 2 x pro Woche |
| • | Dauer
bis zu 6 Monate / IRENA bzw. 12 Monate / ASP |
| • | Stabilisationstraining
in Gruppen |
Antrag, Kosten, Bedingungen
| • | Für
Versicherte, die eine Leistung zur medizinischen Rehabilitation (einschl. AHB)
der DRV erhalten |
| • | Nachsorgeempfehlung
während der Rehabilitation, gilt als Kostenzusage |
| • | Möglichst
zeitnaher Beginn im Anschluss nach der Reha, ggf. ärztliche Aufnahme bei
Fremdzuweisung |
| • | Behandlungskosten
werden vom jeweiligen Rentenversicherungsträger übernommen |
| • | Fahrtkostenzuschuss €
5,- pro Tag |
Der Ablauf in unserer Einrichtung
| • | Aktive
Stabilisierung durch Herz-Kreislauftraining, Trainingsflächentherapie und
Gymnastik in Kleingruppen |
| • | "Pro-Aktiv"-Seminar
für nachhaltigen Transfer des Gelernten in den Alltag |
| • | Zusätzlich
ggf. physikalische Anwendungen (Elektrotherapie, Kälte, Wärme) |
Rehabilitationsnachsorge

Im Anschluss an eine stationäre oder ganztägig ambulante Leistung
zur medizinischen Rehabilitation kann zur Festigung und nachhaltigen Sicherung
des eingetretenen Rehabilitationserfolges eine Rehabilitationsnachsorge erforderlich
sein. Die Träger der Deutschen Rentenversicherung haben hierfür indikationsspezifische
Rehabilitationsnachsorgeprogramme entwickelt. Die Versicherten sollen durch die
Nachsorge die Verhaltensänderungen und Kompensationsstrategien, die sie in
der Rehabilitation gelernt haben, im Alltag stabilisieren und fortentwickeln können.
Die Nachsorge wird in von der Rentenversicherung zugelassenen Nachsorgeeinrichtungen
durchgeführt. Sie findet berufsbegleitend statt, es besteht kein Anspruch
auf Übergangsgeld. Ein Fahrkostenzuschuss wird gegebenenfalls von dem Rentenversicherungsträger
gezahlt.

Voraussetzung für die Teilnahme an einer Nachsorgeleistung ist in jedem Fall
die entsprechende Empfehlung zum Abschluss der Rehabilitationsleistung vom Ärzteteam
der Rehabilitationseinrichtung.
Thema
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