REHA SÜD GmbH

Reha-Beratung

REHA-BERATUNGS- UND AUSFÜLLSERVICE

Beantragung einer Rehabilitation

Die Beantragung einer Rehabilitation ist mit etwas „Papierkrieg“ verbunden. Daher hat das ambulante Rehazentrum REHA SÜD einen Reha-Beratungs- und Ausfüllservice eingerichtet. Ein speziell geschultes Verwaltungsteam steht jedem, der sich für eine Reha interessiert oder dem die Reha-Anträge schon vorliegen, mit tatkräftiger Unterstützung zur Verfügung. Es hilft Ihnen, die Laufwege bei der Beantragung einer Reha zu verkürzen und beim Ausfüllen der verschiedenen Antragsformulare. Hier erhalten Sie auch die passenden Formulare.

Sie erreichen den Reha-Beratungs- und Ausfüllservice unter der Tel.-Nr. 0761/ 888 58 777 oder 0761/ 42244.


Wohin muss ich noch gehen?

  1. Zum behandelnden Arzt, um den medizinischen Befundbericht ausfüllen zu lassen
  2. Zur Krankenkasse und den Nachweis über Ihre Arbeitsunfähigkeitszeiten („AUD“-Beleg) einholen
  3. Formularabgabe
    Rentenversicherung (Beachte Zuständigkeit!) oder Krankenkasse

Wann ist die DRV in der Regel zuständig?

Ein Antrag auf Rehabilitation kann bei der DRV von jedem gestellt werden, der in einem Beschäftigungsverhältnis steht. Bei bestimmten Voraussetzungen auch von Arbeitssuchenden.

Welche DRV (Bund oder BaWü) ist für mich zuständig?

Die Zuständigkeit kann aus dem jährlichen Rentenbescheid entnommen werden.


Wann ist die Krankenkasse zuständig?

Die Krankenkasse ist i.d.R. für Rentner und Angehörige (Hausfrauen und Kinder) zuständig.

Natürlich kann man sich auch an die zuständige Krankenkasse oder an die Regionaldirektion der Deutschen Rentenversicherung wenden und um entsprechende Unterstützung bitten.

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